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fordify – Forderungsaufstellung

Allgemeine Angaben

Hinweis Art. 229 § 34 EGBGB: Bei Verträgen, die vor dem 29.07.2014 geschlossen wurden, gilt übergangszeitlich ggf. nur ein Aufschlag von 8 Prozentpunkten. Bitte prüfen Sie das Abschlussdatum des zugrunde liegenden Vertrags.

Forderungsgrund (optional)


Wenn ausgefüllt, wird der Zinslauf am Eröffnungstag gekappt.